Partnervermittlung Ukraine: Heiratsvisum und Aufenthaltstitel in Österreich

Ehegatten von österreichischen Staatsbürgern haben das Recht auf Einreise nach Österreich. Nach erfolgter Heirat z.B. in der Ukraine muß Ihre ukrainische Frau den Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” beantragen. Die Antragstellung erfolgt bei der österreichischen Botschaft in Kiew. Wir empfehlen in der Ukraine zu heiraten. Die formalen Voraussetzung für eine Heirat in der Ukraine wurden seit dem 01.04.2015 durch den Wegfall des vorher zwingend notwendigen Ehefähigkeitszeugnisses wesentlich vereinfacht.

Unsere Ausführungen zur Heirat in der Ukraine gelten auch für österreichische Staatsbürger.

Deutschkenntnisse notwendig

Leider verlangt auch Österreich grundlegende Deutschkenntnisse Ihrer ukrainischen Frau vor der Einreise nach Österreich mit dem Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” (Heiratsvisum).

Das gilt selbstverständlich nicht für ein normales Schengen/Touristenvisum. Eine Liste mit seriösen Kursanbietern können Sie hier einsehen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120260.html

Nachdem Ihre ukrainische Ehefrau den Antrag bei der österreichischen Botschaft in Kiew abgegeben hat, wird dieser zur weiteren Bearbeitung an die Niederlassungsbehörde des Wohnsitzes des österreichischen Ehemanns weitergeleitet. Nach erfolgter positiver Prüfung des Antrags stellt die österreichische Botschaft ein Visum zur Einreise nach Österreich aus. In Österreich muß Ihre Frau dann bei der örtlich zuständigen Niederlassungsbehörde den Aufenthaltstitel persönlich abholen. Bei der Niederlassungsbehörde handelt es sich entweder um die jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat.

Es wird ausdrücklich nicht empfohlen, den Antrag für den Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” nach erfolgter Heirat in Österreich zu stellen, wenn die Einreise mit einem Schengenvisum erfolgt ist. Eine Antragstellung im Inland ist nur möglich, wenn der Aufenthalt in Österreich rechtmäßig ist, was bei einem Aufenthalt der Ehefrau mit einem Schengenvisum nicht der Fall wäre.

Erforderliche Dokumente

Die Liste der notwendigen Dokumente ist üblicherweise lang und es wird einige Zeit dauern, diese abzuarbeiten, da ukrainische Dokumente übersetzt und beglaubigt werden müssen. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Übersetzung nur durch beeidete Dolmetscher erfolgen darf. Nähere Auskünfte dazu erteilt aber auch die österreichische Botschaft in Kiew. Ferner muß der österreichische Ehemann finanziell in der Lage sein, den Lebensunterhalt für sich und seine ukrainische Frau zu bestreiten und über ausreichend Wohnraum verfügen. Entsprechende Nachweise werden verlangt (Mietvertrag, Lohnnachweise). Außerdem muß eine Krankenversicherung für die Ehepartnerin abgeschlossen werden, wobei hier der Mitversicherungsnachweis der Gebietskrankenkasse ausreichend ist.

Der Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt, dies jedoch nur, wenn an den entsprechenden Integrationskursen in Österreich erfolgreich teilgenommen wurde. Später (nach 5 Jahren Aufenthalt in Österreich) kann dann der Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt Familienagehöriger” ausgestellt werden, der unbefristet gilt, wobei alle 5 Jahre ein neue Aufenthaltskarte erteilt wird.

Der Aufenthaltstitel erlöscht, wenn der Rechtsgrund dafür nicht mehr besteht, wenn beispielsweise die Ehe zwischenzeitlich geschieden wurde. Dies jedoch nur innerhalb von 5 Jahre nach Erteilung des Aufenthaltstitels. Danach erwirbt Ihre ukrainische Ehefrau einen eigenständigen Aufenthaltstitel, der nicht mehr durch die Ehe abgeleitet wird.

Bald wird die Ukraine auch die Visafreiheit zur Einreise in die EU genießen können, so wie es polnische Frauen schon seit einigen Jahren können.

Weitergehende Informationen:

http://ehe-ohne-grenzen.at/index.php?seite=fremdenrecht-im-ueberblick