Heirat in der Ukraine – was ist zu beachten – welche Dokumente sind nötig?

braut-in-odessa-ukraineFür viele frisch verlobte deutsch-ukrainische Paare stellt sich die Frage, in welchem Land denn nun geheiratet werden soll. Oft ist es so, dass der deutsche Mann die Heirat in Deutschland bevorzugt, die ukrainische Frau gerne in der Ukraine heiraten möchte. Jeder Partner möchte natürlich, dass Eltern, Geschwister, enge Freunde bei der Trauung anwesend sein können. Dies wird jedoch meistens nicht möglich sein und das zukünftige Ehepaar sollte sich genügend Zeit nehmen, um diese Frage gründlich auszudiskutieren.

Wir als betreuende Partnervermittlung können aber sagen, dass die Mehrheit der Paare sich für die Heirat in Deutschland entscheidet. Der Grund dafür ist sicherlich, dass auch der zukünftige Lebensmittelpunkt der Ehe in Deutschland liegt und so ist es für viele Paare naheliegend, auch die Heirat in Deutschland zu vollziehen.

Was viele Paare allerdings nicht beachten, ist die juristisch-bürokratische Arbeit die mit der Vorbereitung der Heirat in Deutschland verbunden ist. Ist es dem Paar nicht so wichtig unbedingt in Deutschland zu heiraten, dann sollte die Heirat in der Ukraine ernsthaft erwogen werden, denn dort ist es ist um einiges leichter, die für die Heirat notwendigen Dokumente zu bekommen. Bei der Heirat in Deutschland gibt es zwei Probleme, die bei der Heirat in der Ukraine nicht auftauchen.

Zum einem gibt es in der Ukraine kein dem deutschen Recht vergleichbares Ehefähigkeitszeugnis. Ist die ukrainische Partnerin geschieden, wird dieses Dokument jedoch vom deutschen Standesamt gefordert. Stattdessen kann das deutsche Standesamt aber eine notariell beurkundete Erklärung der ukrainischen Frau über ihren Familienstand akzeptieren. Die Befreiung zur Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses muss jedoch vorher beim Standesamt beantragt werden.

Zum anderen reicht nicht allen deutschen Standesämtern die o.g. notarielle Erklärung aus. Es wird oft zusätzlich noch eine eidesstattliche Versicherung der ukrainischen Frau benötigt, aus der hervorgeht, dass sie unverheiratet ist. Diese eidesstattliche Versicherung kann die Frau bei der deutschen Botschaft in Kiew abgeben.

Bei einer Heirat in der Ukraine wiederum muss der deutsche Partner kein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Nur wenn der deutsche Staatsbürger geschieden ist, muss das Scheidungsurteil vorgelegt werden. Ist der Mann ledig, muss die Ehefähigkeit in der Ukraine nicht nachgewiesen werden. Diese Erleichterung gibt es in der Ukraine seit dem 01.04.2015. Der Mann muss lediglich im Antrag zur Eheschließung bestätigen, dass er unverheiratet ist.

Welche Dokumente muss denn nun der deutsche Verlobte für die Heirat in der Ukraine vorlegen?

– Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts

– Ledigkeitsbescheinigung, ebenfalls vom Einwohnermeldeamt

– Geburtsurkunde

– Kopie vom Reisepass (nur die ersten Seiten, die Seiten über Visavermerke natürlich nicht)

– Wenn geschieden: Scheidungsurteil

Mit Ausnahme des Reisepasses müssen alle Dokumente durch eine Apostille überbeglaubigt werden, d.h. Sie müssen die Originaldokumente zu einer zur Ausstellung einer Apostille bevollmächtigten deutschen Behörde schicken. Das kann von Dokument zu Dokument und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig, denn die Ausstellung einer Apostille kann durchaus etwas dauern.

Die mit einer Apostille versehenen Originaldokumente müssen dann noch ins Ukrainische übersetzt werden. Wir empfehlen hier, die Übersetzung in der Ukraine durchführen zu lassen, denn dort ist die Übersetzung um einiges günstiger. Wichtig: Nehmen Sie die Originaldokumente mit in die Ukraine, Kopien reichen nicht aus!

Lt. ukrainischem Gesetz muss zwischen dem Antrag auf Eheschließung beim ukrainischen Standesamt (RAGS) und der Trauung 30 Tage liegen. Diese Frist ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Wenn Sie angeben, dass Sie sich aus beruflichen Gründen nicht 30 Tage im Land aufhalten können, wird die Frist auf Antrag verkürzt.

Für die ukrainische Frau ist es wesentlich einfacher, die Dokumente für die Heirat zu erlangen, da keine Apostillen und natürlich auch keine Übersetzungen notwendig sind und die Frau es als Einheimische bei den ukrainischen Behörden leichter hat, deshalb gehen wir auf diesen Teil nicht weiter ein.

Nach der Heirat achten Sie darauf, dass die ukrainische Heiratsurkunde gleich mit einer Apostille versehen wird. Diese Apostille verlangen die deutschen Behörden für die Erteilung des Visums zum Familiennachzug. Was bei der Erteilung dieses Visums zu beachten ist, dies werden wir in einem Folgeartikel erläutern.