Heirat in Dänemark, die schnelle Alternative für deutsch-ukrainische Paare

Seit dem Sommer benötigen ukrainische Staatsbürger zur Einreise in das EU-Schengengebiet, und damit auch nach Deutschland, kein Visum. Die Einreise mit einem gültigen biometrischen ukrainischen Reisepass reicht aus.

Damit ist es für ukrainische Frauen wesentlich einfacher, den Mann in Deutschland für bis zu 3 Monate zu besuchen. Wir hatten seitdem mehrere Fälle, in denen sich die Paare während dieser Besuchszeit zur Heirat entschlossen haben. Nun gab es das Problem, dass eine Heirat innerhalb des 3 Monatszeitraums stattfinden musste, um den legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland nicht zu verlieren. Oft blieben nur noch 4 Wochen Restzeit und die Ausländerämter ließen sich nicht erweichen,  den Aufenthalt für die Heirat zu verlängern, dafür gäbe es schließlich das Visum zur Eheschließung.

Um dieses Visum zu bekommen, ist allerdings ein ziemlicher Aufwand nötig, einmal hinsichtlich der benötigten Dokumente, zum anderen wegen des Nachweises von Deutschkenntnissen der ukrainischen Frau. Einfacher geht es mit einer Heirat in Dänemark. Dieses Land ist seit Jahren bekannt dafür, relativ niedrige bürokratische Anforderungen an eine Heirat zu stellen. Die Aufgebotsfrist ist mit nur 8 Tagen vergleichsweise kurz. Das heißt, zwischen der Reservierung des Termins beim dänischen Standesamt und der Trauung müssen mindestens 8 Tage liegen.

Außerdem bekommt man schnell einen Termin für die Heirat, denn viele Standesämter in Dänemark haben sich mittlerweile auf den internationalen Heiratstourismus spezialisiert. Wenn die ukrainische Frau noch nicht verheiratet war, benötigt sie darüber hinaus keine ukrainischen Dokumente, sondern nur Ihren Reisepass mit dem Einreisestempel der Grenzkontrollbehörden.

Voraussetzung für die Heirat in Dänemark ist nämlich auch, dass sich die Frau legal im EU-Gebiet aufhält, d.h. der o.g. 3-Monatszeitraum darf nicht schon überschritten sein. Das wird durch den Einreisestempel im Reisepass der Frau dokumentiert. In Dänemark ist es möglich, den ukrainischen Nachweis über den Familienstand (Nachweis, dass die Frau nicht verheiratet ist)  durch eine eidesstattliche Versicherung entfallen zu lassen. Die ukrainische Verlobte muss dabei gegenüber einem Notar an Eides statt erklären, dass sie nicht verheiratet ist. Dieses Dokument wird von den dänischen Standesämtern akzeptiert.

Die Ukraine kennt nämlich keine Ehefähigkeitszeugnisse, und stellt auch keine Nachweise darüber aus, dass jemand nicht verheiratet ist. In der bisherigen Praxis wurde dieses Problem ebenfalls über eidesstattliche Versicherungen gegenüber einem Notar in der Ukraine gelöst. In Deutschland muss man allerdings, in einem zeitraubenden Verfahren, die Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Dies wird in Dänemark nicht verlangt.

Lediglich wenn die ukrainische Frau geschieden ist, muss die Frau dem dänischen Standesamt das ukrainische Scheidungsurteil vorlegen. Wichtig: das Scheidungsurteil muss in deutscher, englischer oder dänischer Sprache von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden und außerdem mit einer Apostille einer ukrainischen Behörde versehen sein. Wir empfehlen, die Übersetzung des Scheidungsurteils in Deutschland vornehmen zu lassen. Nach erfolgter Trauung sollte man die dänische Heiratsurkunde sofort mit einer Apostille in Dänemark überbeglaubigen lassen. Die deutschen Ämter akzeptieren die Heiratsurkunde nur mit Apostille.

Das vorgenannte hört sich ziemlich kompliziert an, einfacher geht es, wenn man für die Erledigung der Formalitäten eine Eheagentur beauftragt, die sich dann sowohl um den Termin beim dänischen Standesamt kümmert, als auch hinsichtlich der notwendigen Dokumente berät und prüft.